Fachoberschule
- Bildungsgang
- Aufnahmevoraussetzungen
- Stundentafel
- Praktikum
- Abschluss/Berechtigungen
- Formulare
In diesem zweijährigen Bildungsgang werden berufliche Kenntnisse und die Fachhochschulreife vermittelt.
In der Klasse 11 erfolgt ein einjähriges fachbezogenes Praktikum (vom 1. August bis zum 31. Juli des Folgejahres) im sozialpädagogischen oder pflegerischen Bereich, wodurch die Schüler*innen einen praktischen Einblick in berufliche Handlungsweisen erfahren. An 3,5 Wochentagen erfolgt die praktische Ausbildung in der Einrichtung. Ferner findet Unterricht (12 Stunden) an 1,5 Tagen in der Schule statt. Hier wird eine Verbindung zwischen Theorie und Praxis hergestellt.
Der Unterricht im zweiten Jahr (Klasse 12) erfolgt in Vollzeit. Für den Eintritt in die Jahrgangsstufe 12 ist die Versetzung erforderlich sowie das ordnungsgemäß durchgeführte und bescheinigte Praktikum.
In der Klasse 11 wird eine Profilbildung vorgenommen: Entsprechend der Praktikumserfahrung belegen die Schüler*innen entweder den Schwerpunkt Erziehungswissenschaften oder Gesundheitswissenschaften (siehe Stundentafel).
Ansprechpartner für den Bildungsgang sind:
Herr Corzillius
Frau Kantner
Die Voraussetzung für die Aufnahme in den Bildungsgang ist ein mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife). Der „Qualifikationsvermerk“ ist für diesen Bildungsgang nicht erforderlich. Für die Anmeldung (unmittelbar nach der Zeugnisausgabe des ersten Schulhalbjahres im Januar/Februar) wird benötigt:
- das Anmeldeformular
- ein tabellarischer Lebenslauf,
- eine Fotokopie des Halbjahreszeugnisses.
Die Stundentafel sieht folgende Unterrichtsfächer vor:
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* abhängig von der Profilbildung
Das Praktikum kann in Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens abgeleistet werden, soweit diese Stellen zur Mitarbeit von Praktikantinnen und Praktikanten geeignet sind und die Anleitung durch eine Fachkraft sichergestellt ist.
Eine Praktikumsstelle wird selbst gesucht und muss bis zum 1.6. des Jahres nachgewiesen werden. Die Schülerinnen und Schüler erhalten einen Praktikumsvertrag von der Schule in dreifacher Ausfertigung.
Als geeignete Praktikumsstellen gelten z.B.:
- Tageseinrichtungen für Kinder,
- Kinderheime,
- Erholungsheime für Kinder,
- Spielplätze unter pädagogischer Anleitung,
- Häuser der offenen Tür,
- Jugendzentren,
- Tageseinrichtungen für Behinderte,
- Heime für Behinderte,
- ambulante Familien- und Krankenpflege,
- Altenheime,
- Altentagesstätten und
- Krankenhäuser.
Die Praktikumsstellen müssen aus dem Kreis Recklinghausen sein.
Es wird darauf hingewiesen, dass Arztpraxen sowie Praxen für Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie als Praktikumsstellen nicht geeignet sind.
Mit dem erfolgreichen Beenden des Bildungsganges wird die Fachhochschulreife erlangt. Der Bildungsgang berechtigt zum:
- Studium an einer Fachhochschule und entsprechenden Studiengängen an Universitäten,
- Besuch des Bildungsganges „Fachschule für Sozialpädagogik (Erzieher/Erzieherin)“
- Ausbildungen in den Bereichen Gesundheit und Soziales wie Krankenpflege, Physiotherapie, Logopädie etc.,
- Eintritt in die Klasse 12 des beruflichen Gymnasiums an unserer Schule. Die 2. Fremdsprache "Spanisch" wird angeboten.