Fachschule für Sozialpädagogik
- Bildungsgang
- Aufnahmevoraussetzungen
- Praktikum
- Abschluss/Berechtigungen
- Projekte
- Berufspraktikum
- Stundentafel
„Ziel der Ausbildung ist die Befähigung, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen als Erzieher/in selbstständig und eigenverantwortlich tätig zu sein.“ (Rahmenvereinbarung über Fachschulen, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7.11.2002)
Wenn Sie also:
- einen abwechslungsreichen, anspruchsvollen Beruf mit Verantwortung und Einfluss suchen,
- gerne engagiert mit Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern arbeiten wollen,
- Freude daran haben, gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen zu forschen, zu entdecken, zu spielen, Musik zu machen, Sport zu treiben, Theater zu spielen, handwerklich aktiv zu sein und vieles mehr,
bieten wir Ihnen:
- qualifizierte Unterstützung und Begleitung beim Erlangen der Befähigung, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen als Erzieherin/Erzieher tätig zu sein.
- Sie besuchen einen zweijährigen, überwiegend schulischen Ausbildungsabschnitt mit insgesamt 16 Wochen Praktikum. Danach schließt sich ein einjähriges Berufspraktikum mit ausbildungsbegleitendem, praxisorientiertem Unterricht an.
- Praxisnahe Lernsituationen vermitteln Ihnen Lerninhalte, die Sie auf Ihre Praktika, Prüfungen und Ihre berufliche Zukunft handlungsorientiert, lebendig und lebensnah vorbereiten.
Projekte mit komplexen Aufgabenstellungen und Präsentationen fördern u.a. Ihre Teamfähigkeit, Ihr professionelles Auftreten sowie Ihre Kommunikations- und Konfliktlösungskompetenzen und befähigen Sie zu selbstständigem, eigenverantwortlichem Lernen.
Zusätzlich mögliche Qualifizierung:
- Sie haben die Möglichkeit neben dem Fachschulexamen die Fachhochschulreife zu erlangen.
Ansprechpartnerin für den Bildungsgang:
Frau Aufderheide
Die Fachschule für Sozialpädagogik lebt von Ihrer Vielfalt, daher gibt es viele unterschiedliche Möglichkeiten die Zugangsvoraussetzungen für diesen Bildungsgang nachzuweisen:
• Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
oder
• Fachhochschulreife
oder
• Allgemeine Hochschulreife
→ UND der Nachweis über berufliche Tätigkeiten von mindestens 6 Wochen (Vollzeitbeschäftigung - bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend länger) in einer sozialpädagogischen Einrichtung
oder
• eine abgeschlossene Berufsausbildung
→ UND der Nachweis über berufliche Tätigkeiten von mindestens 6 Wochen (Vollzeitbeschäftigung- bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend länger) in einer sozialpädagogischen Einrichtung
Seit 2014 sind wir durch die CERTQUA zugelassener Träger und berechtigt die Erzieherinnen-/Erzieherausbildung auch als förderfähige Maßnahme anzubieten und Bildungsgutscheine anzunehmen.
Zusätzlich zu den beschriebenen schulischen Aufnahmevoraussetzungen benötigen Sie bei Ausbildungsbeginn ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, das frei von Einträgen sein muss. Zur Beantragung erhalten Sie bei der „Voreinschulung“ im Juni ein offizielles Schreiben, bei Ausbildungsbeginn darf das Führungszeugnis nicht älter als drei Monate sein.
Wenn Sie Fragen zur Anerkennung Ihrer beruflichen oder schulischen Eingangsvoraussetzungen haben, wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Ansprechpartnerin Frau Albers (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
Für die Anmeldung im Februar werden benötigt (Unterlagen in Papierform / nicht per Mail):
- das Anmeldeformular
- ein tabellarischer Lebenslauf mit Bild
- eine Fotokopie des letzten Zeugnisses bzw. des für die Aufnahme relevanten Zeugnisses
- soweit erforderlich, Nachweis über die einschlägige berufliche Praxis/bzw. Nachweis über das Antreten eines Praktikums
Die Praktikumszeit beträgt in den ersten beiden Ausbildungsjahren insgesamt 16 Wochen. Sie haben die Möglichkeit durch die verschiedenen Praktika die beruflichen Handlungsfelder Kindertagesstätte, Kinder- und Jugendhilfe, offene Ganztagsbetreuung (OGS) und offene Jugendfreizeiteinrichtungen kennen zu lernen. Eine Vertiefung erfolgt in mindestens zwei dieser sozialpädagogischen Arbeitsfelder. In der Unterstufe werden Sie zwei Praktika im Elementarbereich absolvieren und in der Oberstufe entscheiden Sie sich für eines der verbleibenden Arbeitsfelder.
In den Praktika werden Sie zum einen von Anleiterinnen und Anleitern aus den Praxiseinrichtungen betreut, aber auch intensiv durch die Schule vorbereitet und fachlich begleitet. Die Feststellung der Berufsfähigkeit ist an die Bewährung in den Praktika gebunden.
Die abzuleistenden Praktika sind ein wesentliches Lern- und Erfahrungsfeld. Sie entwickeln zunehmend Sicherheit im gezielten und geplanten pädagogischen Handeln in allen Bereichen sozialpädagogischer Aufgabenfelder und erproben sich immer wieder neu, um sich dadurch stetig zu professionalisieren. Im Laufe der Ausbildung werden Sie durch die unterschiedlichen Erfahrungen ein eigenes Konzept sozialpädagogischen Handelns entwickeln, indem Sie die Eindrücke und neuen beruflichen Erfahrungen reflektieren, bewerten und mit ihrem fachtheoretischen Wissen verknüpfen.
Die vielfältigen Praktika ermöglichen es Ihnen zudem, sich auf der Basis Ihrer Erfahrungen bewusst für ein Arbeitsfeld zu entscheiden, in welchem Sie als fertige Erzieherin/Erzieher selbstständig und verantwortungsvoll handeln wollen.
Am Ende des zweiten Jahres der Ausbildung erfolgt die Zulassung zum Fachschulexamen. Diese besteht aus drei fach- und lernfeldübergreifenden schriftlichen Prüfungen, ggf. ergänzend aus mündlichen Prüfungen, in denen Sie ihre fachliche Qualifikation nachweisen müssen. Anschließend treten Sie das Berufspraktikum an.
Wenn Sie die Fachhochschulreife anstreben, erfolgt eine zusätzliche schriftliche Prüfung im Fach Deutsch. Die Fachhochschulreife ist an das erfolgreiche Bestehen der Ausbildung gebunden.
Nach erfolgreichem Abschluss des Berufspraktikums sind sie berechtigt die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher“ zu führen.
Bei Erwerb der Fachhochschulreife erlangen Sie die Berechtigung zu einem Studium an einer Fach- oder Gesamthochschule.
Die Fachschule für Sozialpädagogik am HBBK zeichnet sich durch ihre Lebendigkeit und Ihre vielfältigen Projekte aus. Hier seien exemplarisch nur ein paar benannt:
- Kinderbetreuung bei der Eröffnung der Ruhrfestspiele (Bild 1)
- Erlebnispädagogische Klassenfahrten (Bild 2)
- Planung und Durchführung eines Kinderfestes für Kindergartenkinder (Bild 3)
- Durchführung von themenorientierten Projekten in Kooperation mit sozialpädagogischen Einrichtungen
Nach erfolgreichem Abschluss des Fachschulexamens (VERKNÜPFUNG Bildungsgang Fachschule für Sozialpädagogik) bzw. dem Bestehen des Abiturs (VERKNÜPFUNG Bildungsgang Erzieher/Allgemeine Hochschulreife) beginnen Sie das Berufspraktikum (in der Regel zum 01.08.).
Dazu schließen sie – nach Genehmigung der Praxisstelle durch die Schule - einen Praktikantenvertrag mit dem Träger einer sozialpädagogischen Einrichtung ab.
Während des Berufspraktikums finden etwa 160 – 200 Stunden ausbildungsbegleitender Unterricht in Seminarform statt (zum Teil in der Schule und zum Teil lernortverlagert). Die Seminare sind in Pflicht- und Wahlveranstaltungen unterteilt, die die unterschiedlichen Arbeitsfelder und Bereiche, sowie vielfältige Professionalisierungsinteressen berücksichtigen (z.B. Projektplanung, Team- und Elternarbeit, Bildungsdokumentation, Abenteuer- und Theaterpädagogik).
Sie werden im Sinne der Entwicklungsbegleitung während des Anerkennungsjahres durch eine Lehrkraft in der praktischen Arbeit betreut, beraten und im Hinblick auf ihre Professionalisierung und berufliche Weiterentwicklung beurteilt.
Am Ende des Berufspraktikums findet eine fachpraktische Prüfung in Form eines Kolloquiums statt.
Das Berufspraktikum wird mit ca. 1.300 € pro Monat vergütet.
Wenn Sie Fragen zum Berufspraktikum haben, wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Ansprechpartnerin Frau Fischer. (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
Stundentafel mit Unterrichtsverteilung:
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