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Im Unterricht werden gleichermaßen fachtheoretische und fachpraktische Inhalte vermittelt. Er findet in Vollzeitform statt. Schwerpunkte bilden Schulungen im Bereich der apparativen und manuellen kosmetischen Behandlungen sowie die Vermittlung anatomischer, dermatologischer und physiologischer Grundlagen.

Fächer

Es werden die Fächer Deutsch, Englisch, Gesundheitslehre, Rohstoffe & Produkte, Kosmetische Behandlungsmethoden sowie die Fächer Gerätetechnik, Mathematik, Wirtschaftslehre, Politik, Sport/ Gesundheitsförderung, Religion und Gestaltung unterrichtet.

Weiterhin bereitet fachpraktischer Unterricht mit den Schwerpunkten Pflegende Kosmetik und Dekorative Kosmetik auf den späteren Beruf vor.

Die Ausbildung wird durch verpflichtende mehrwöchige Praktika begleitet. Diese umfassen im Einzelnen:

In Klasse 11: 2 Wochen

In Klasse 12: 3 Wochen zu Beginn des Schuljahres und 5 Wochen zum Ende des Schuljahres

In Klasse 13: 2 Wochen

Die Praktikumsplätze sind von den Schülerinnen und Schülern selbst zu suchen. Praktika im Ausland sind möglich.

Der doppeltqualifizierende Bildungsgang vermittelt zusätzlich zum Abschluss Staatlich geprüfte Kosmetikerin/ Staatlich geprüfter Kosmetiker die Fachhochschulreife (FHR).

Die Fächer der Berufsabschlussprüfung bzw. der Fachhochschulreifeprüfung sind in der Regel Deutsch, Englisch, Gesundheitslehre sowie die Fächer Rohstoffe & Produkte und Kosmetische Behandlungsmethoden.

Die Abschlussprüfung umfasst fünf Klausuren in den oben genannten Fächern und die fachpraktische Prüfung.

Um eine kompetente und praxisnahe Ausbildung zu ermöglichen, müssen sich Schülerinnen und Schüler auf folgende Kosten einstellen:

Erstes Jahr (Klasse 11)

Etwa 400 Euro für Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung und Arbeitsmaterial sowie Verbrauchsmaterial zur pflegenden und dekorativen Kosmetik und Maniküre.
 
Für das erste Ausbildungsjahr gilt:
Liegt zum 01.08. des jeweiligen Jahres kein vollständiger Zahlungseingang vor, wird dies als Nichtantritt der Ausbildung angesehen. Es erfolgt keine Einschulung.

Zweites Jahr (Klasse 12)

Etwa 180 Euro für Arbeitsmaterial zur Pediküre und dekorativen Kosmetik sowie Verbrauchsmaterial.

Drittes Jahr (Klasse 13)

Etwa 90 Euro für Verbrauchsmaterial.

Die Beiträge der einzelnen Jahrgangsstufen sind jeweils zum Schuljahres- bzw. Halbjahresbeginn zu entrichten.

Die Stundentafel sieht folgende Unterrichtsfächer vor:

Lernbereiche / Fächer Unterrichtsstunden
Jahrgangsstufe  11 12 13
I Berufsbezogener Lernbereich     
Gesundheitslehre1) 4 – 6 4 – 6 4 – 6
Kosmetische Behandlungsmethoden1) 4 – 6 4 – 6 4 – 6
Rohstoffe und Produkte1) 2 – 4 2 – 4 2 – 4
Gerätetechnik1) 2 – 4 2 – 4 2 – 4
Weiteres Fach: Gestaltung1) mind. 2 mind. 2 mind. 2
Mathematik 2 2 2
Wirtschaftslehre 2 2 2
Englisch 2 2 2
Betriebspraktika mindestens 8 Wochen
II Berufsübergreifender Lernbereich  
Deutsch/Kommunikation 2 2 2
Religionslehre 2 2 2
Sport/Gesundheitsförderung 2 2 2
Politik/Gesellschaftslehre 2 2 2
III Differenzierungsbereich  
z. B. Farb- und Stilberatung, Wellness, Naturkosmetik, Dermatologische Kosmetik 0 – 4 0 – 4 0 – 4
Wochenstundenzahl: 36 36 36
 
1) Fächer des fachlichen Schwerpunktes, die Hälfte der Gesamtstundenzahl dieser Fächer findet in Form von Fachpraxisunterricht statt

Die Berufsfachschule Körperpflege ist ein einjähriger vollzeitschulischer Bildungsgang, der berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Bereich Friseur/ Kosmetik vermittelt. Neben handwerklichen Fähigkeiten und einem naturwissenschaftlichen Interesse sollten Schülerinnen und Schüler auch sehr gute soziale Kompetenzen mitbringen und über ein ausgeprägtes Einfühlungsvermögen verfügen. Teamfähigkeit, Freundlichkeit und Höflichkeit im Hinblick auf den zukünftigen Umgang mit Kunden sind wesentlich.

Berufliche Perspektiven für die Schülerinnen und Schüler ergeben sich im Bereich der Friseurausbildung, der Kosmetikausbildung sowie der Ausbildung im Einzelhandel (Drogerien und Parfümerien).

In die Berufsfachschule Körperpflege (Anlage B1) können Schüler/ Schülerinnen aufgenommen werden, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und mindestens den Ersten Schulabschluss erworben haben.

Im Unterricht werden gleichermaßen fachtheoretische und fachpraktische Inhalte vermittelt. Er findet in Vollzeitform statt. Schwerpunkte des berufsbezogenen Lernbereiches sind Pflege und Gestalten, Kundenbetreuung und Betriebsorganisation.

Für die Anmeldung im Februar werden benötigt:

Ansprechpartner für den Bildungsgang:

Frau Puls (kerstin.puls@hb-bk.de)

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Der Unterricht gliedert sich in die Fächer des berufsbezogenen Lernbereiches:

  1. Salon –und Kundenmanagement
  2. Farb- und Formgebung
  3. Pflege und Gestaltung
  4. Fremdsprachliche Kommunikation
  5. Wirtschafts- und Sozialkunde

Die ersten drei Fächer gliedern sich in Lernfelder, die in der nachfolgenden Tabelle näher beschrieben sind.

 
1. Ausbildungsjahr
Lernfeld 1 Lernfeld 2 Lernfeld 3 Lernfeld 4 Lernfeld 5

60 Stunden

In Ausbildung und Beruf orientieren

40 Stunden

Kundinnen/ Kunden empfangen und betreuen

80 Stunden

Haare und Kopfhaut pflegen

80 Stunden

Frisuren empehlen

60 Stunden

Haare schneiden

2. Ausbildungsjahr
Lernfeld 6 Lernfeld 7 Lernfeld 8 Lernfeld 9

60 Stunden

Frisuren erstellen

60 Stunden

Haare dauerhaft umformen

80 Stunden

Haare tönen

80 Stunden

Haare färben und blondieren

3. Ausbildungsjahr
Lernfeld 10 Lernfeld 11 Lernfeld 12 Lernfeld 13

40 Stunden

Hände und Nägel pflegen und gestalten

80 Stunden

Haut dekorativ gestalten

80 Stunden

Betriebliche Prozesse mitgestalten

80 Stunden

Komplexe Friseurdienstleistungen durchführen

Die weiteren Fächer des berufsübergreifenden Lernbereiches sind:

  1. Deutsch/Kommunikation
  2. Religionslehre
  3. Sport/Gesundheitsförderung
  4. Politik/Gesellschaftslehre

Die Ausbildung wird durch verpflichtende Praktika in Friseurbetrieben, Kosmetikinstituten, Parfümerien oder Drogerien begleitet. Die Praktikumsplätze sind von den Schülerinnen und Schülern selbst zu suchen.

Die Praktika umfassen im Einzelnen ein durchgängiges 14-tägliches Tagespraktikum und Blockpraktika im Umfang von sieben Wochen.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Der erfolgreiche Abschluss der Friseurausbildung mit dem Gesellenbrief bietet den Einstieg in zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten.

Eine Voraussetzung für den beruflichen Erfolg ist es, fachlich auf dem Laufenden zu bleiben und das eigene Fachwissen laufend zu ergänzen, zu vertiefen und an neue Entwicklungen anzupassen. Nicht nur die ständig wechselnden Haarmoden und Styling-Trends, auch neue Haarpflegetechniken und -mittel sowie neue kosmetische Produkte sind Herausforderungen, denen sich Friseure und Friseurinnen immer wieder neu stellen müssen.

Das Themenspektrum für eine fachliche Anpassungsweiterbildung ist breit und reicht von Frisiertechniken bis zu Kosmetik- und Haarpflegeprodukten.

Wer sich das Ziel gesetzt hat, beruflich voranzukommen, kann ebenso aus einer Palette an Angeboten zur Aufstiegsweiterbildung auswählen. Naheliegend ist es, die Prüfung zum Friseurmeister bzw. zur Friseurmeisterin, als Fachkaufmann/-frau  in der Handwerkswirtschaft, als Betriebsassistent*in oder als Meisterassistent*in für Kosmetik im Friseurhandwerk abzulegen.

Friseure und Friseurinnen, die eine schulische Hochschulzugangsberechtigung besitzen, können studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Bereich Maskenbildnerei oder Bühnen- und Kostümbildner*in erwerben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist übrigens auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich.

Wer sich selbstständig machen möchte, kann z.B. einen eigenen Betrieb des Friseurhandwerks eröffnen. Hierfür ist in diesem zulassungspflichtigen Handwerk eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich.

Ausbildungsvergütung

Friseur/ Friseurin ist ein anerkannter Ausbildungsberuf, für den eine monatliche Ausbildungsvergütung gezahlt wird, deren Höhe tarifvertraglich festgelegt wird.

Ausbildungskosten

Die Ausbildung im Betrieb ist kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht Fahrtkosten und Kosten für auswärtige Unterbringung sowie Arbeitsmaterialien entstehen.

Förderungsmöglichkeiten

Über Förderungsmöglichkeiten für Auszubildende und Lehrgangsteilnehmer*innen beispielsweise nach dem Sozialgesetzbuch III (Arbeitsförderung) informiert die Agentur für Arbeit.

Die Schülerinnen und Schüler erhalten am Ende des erfolgreich durchlaufenen Bildungsganges ein Abschlusszeugnis, auf dem ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss bestätigt wird.

Dieses Abschlusszeugnis erhalten die Schüler/ Schülerinnen, die in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erzielt haben oder wenn die Leistungen nur in einem Fach „mangelhaft“ sind. Gleichzeitig sind sie berechtigt, den einjährigen vollzeitschulischen Bildungsgang für den mittleren Schulabschluss (Anlage B2) zu besuchen.

Herwig Blankertz Berufskolleg
Berufskolleg für Gesundheit und Soziales in Recklinghausen
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