Logo Herwig Blankertz Kollegschule
Suche
Gesundheit und Soziales

staatlich anerkannte Erzieherin/staatlich anerkannter Erzieher

  • Bildungsgang
  • Aufnahmevoraussetzungen
  • Praktikum
  • Abschluss/Berechtigungen
  • Projekte
  • Berufspraktikum
  • Stundentafel

„Ziel der Ausbildung ist die Befähigung, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen als Erzieher/in selbstständig und eigenverantwortlich tätig zu sein.“ (Rahmenvereinbarung über Fachschulen, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7.11.2002)

Wenn Sie also:

  • einen abwechslungsreichen, anspruchsvollen Beruf mit Verantwortung und Einfluss suchen,
  • gerne engagiert mit Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern arbeiten wollen,
  • Freude daran haben, gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen zu forschen, zu entdecken, zu spielen, Musik zu machen, Sport zu treiben, Theater zu spielen, handwerklich aktiv zu sein und vieles mehr,

bieten wir Ihnen:

  • qualifizierte Unterstützung und Begleitung beim Erlangen der Befähigung, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen als Erzieherin/Erzieher tätig zu sein.
  • Sie besuchen einen zweijährigen, überwiegend schulischen Ausbildungsabschnitt mit insgesamt 16 Wochen Praktikum. Danach schließt sich ein einjähriges Berufspraktikum mit ausbildungsbegleitendem, praxisorientiertem Unterricht an.
  • Praxisnahe Lernsituationen vermitteln Ihnen Lerninhalte, die Sie auf Ihre Praktika, Prüfungen und Ihre berufliche Zukunft handlungsorientiert, lebendig und lebensnah vorbereiten.

Projekte mit komplexen Aufgabenstellungen und Präsentationen fördern u.a. Ihre Teamfähigkeit, Ihr professionelles Auftreten sowie Ihre Kommunikations- und Konfliktlösungskompetenzen und befähigen Sie zu selbstständigem, eigenverantwortlichem Lernen.

Zusätzlich mögliche Qualifizierung:

  • Sie haben die Möglichkeit neben dem Fachschulexamen die Fachhochschulreife zu erlangen.

Ansprechpartnerin für den Bildungsgang:

Frau Aufderheide

 

Die Fachschule für Sozialpädagogik lebt von Ihrer Vielfalt, daher gibt es viele unterschiedliche Möglichkeiten die Zugangsvoraussetzungen für diesen Bildungsgang nachzuweisen:

• Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)

→ UND eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer z.B. staatlich
 geprüfte/r Kinderpfleger/in ODER Staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in

oder

• Fachhochschulreife

→ im Berufsfeld des Sozial- und Gesundheitswesens
→  ODER mit Nachweis über berufliche Tätigkeiten von mindestens 6 Wochen (Vollzeitbeschäftigung – bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend länger) in einer sozialpädagogischen Einrichtung

oder

• Allgemeine Hochschulreife

→ UND der Nachweis über berufliche Tätigkeiten von mindestens 6 Wochen (Vollzeitbeschäftigung – bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend länger) in einer sozialpädagogischen Einrichtung

oder

• eine abgeschlossene Berufsausbildung

→ UND der Nachweis über berufliche Tätigkeiten von mindestens 6 Wochen (Vollzeitbeschäftigung- bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend länger) in einer sozialpädagogischen Einrichtung

Seit 2014 sind wir durch die CERTQUA zugelassener Träger und berechtigt die Erzieherinnen-/Erzieherausbildung auch als förderfähige Maßnahme anzubieten und Bildungsgutscheine anzunehmen.

Zusätzlich zu den beschriebenen schulischen Aufnahmevoraussetzungen benötigen Sie bei Ausbildungsbeginn ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, das frei von Einträgen sein muss. Zur Beantragung erhalten Sie bei der „Voreinschulung“ im Juni ein offizielles Schreiben, bei Ausbildungsbeginn darf das Führungszeugnis nicht älter als drei Monate sein.

Wenn Sie Fragen zur Anerkennung Ihrer beruflichen oder schulischen Eingangsvoraussetzungen haben, wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Ansprechpartnerin Frau Aufderheide (jana.aufderheide@hb-bk.de) .

Für die Anmeldung im Februar werden benötigt (Unterlagen in Papierform / nicht per Mail):

  • das Anmeldeformular
  • ein tabellarischer Lebenslauf mit Bild
  • eine Fotokopie des letzten Zeugnisses bzw. des für die Aufnahme relevanten Zeugnisses
  • soweit erforderlich, Nachweis über die einschlägige berufliche Praxis/bzw. Nachweis über das Antreten eines Praktikums

Die Praktikumszeit beträgt in den ersten beiden Ausbildungsjahren insgesamt 16 Wochen. Sie haben die Möglichkeit durch die verschiedenen Praktika die beruflichen Handlungsfelder Kindertagesstätte, Kinder- und Jugendhilfe, offene Ganztagsbetreuung (OGS) und offene Jugendfreizeiteinrichtungen kennen zu lernen. Eine Vertiefung erfolgt in mindestens zwei dieser sozialpädagogischen Arbeitsfelder. In der Unterstufe werden Sie zwei Praktika im Elementarbereich absolvieren und in der Oberstufe entscheiden Sie sich für eines der verbleibenden Arbeitsfelder.

In den Praktika werden Sie zum einen von Anleiterinnen und Anleitern aus den Praxiseinrichtungen betreut, aber auch intensiv durch die Schule vorbereitet und fachlich begleitet. Die Feststellung der Berufsfähigkeit ist an die Bewährung in den Praktika gebunden.

Die abzuleistenden Praktika sind ein wesentliches Lern- und Erfahrungsfeld. Sie entwickeln zunehmend Sicherheit im gezielten und geplanten pädagogischen Handeln in allen Bereichen sozialpädagogischer Aufgabenfelder und erproben sich immer wieder neu, um sich dadurch stetig zu professionalisieren. Im Laufe der Ausbildung werden Sie durch die unterschiedlichen Erfahrungen ein eigenes Konzept sozialpädagogischen Handelns entwickeln, indem Sie die Eindrücke und neuen beruflichen Erfahrungen reflektieren, bewerten und mit ihrem fachtheoretischen Wissen verknüpfen.

Die vielfältigen Praktika ermöglichen es Ihnen zudem, sich auf der Basis Ihrer Erfahrungen bewusst für ein Arbeitsfeld zu entscheiden, in welchem Sie als fertige Erzieherin/Erzieher selbstständig und verantwortungsvoll handeln wollen.

Am Ende des zweiten Jahres der Ausbildung erfolgt die Zulassung zum Fachschulexamen. Diese besteht aus drei fach- und lernfeldübergreifenden schriftlichen Prüfungen, ggf. ergänzend aus mündlichen Prüfungen, in denen Sie ihre fachliche Qualifikation nachweisen müssen. Anschließend treten Sie das Berufspraktikum an.

Wenn Sie die Fachhochschulreife anstreben, erfolgt eine zusätzliche schriftliche Prüfung im Fach Deutsch. Die Fachhochschulreife ist an das erfolgreiche Bestehen der Ausbildung gebunden.

Nach erfolgreichem Abschluss des Berufspraktikums sind sie berechtigt die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher“ zu führen.

Bei Erwerb der Fachhochschulreife erlangen Sie die Berechtigung zu einem Studium an einer Fach- oder Gesamthochschule.

Die Fachschule für Sozialpädagogik am HBBK zeichnet sich durch ihre Lebendigkeit und Ihre vielfältigen Projekte aus. Hier seien exemplarisch nur ein paar benannt:

  • Kinderbetreuung bei der Eröffnung der Ruhrfestspiele (Bild 1)
  • Erlebnispädagogische Klassenfahrten (Bild 2)
  • Planung und Durchführung eines Kinderfestes für Kindergartenkinder (Bild 3 und Bild 4)
  • Durchführung von themenorientierten Projekten in Kooperation mit sozialpädagogischen Einrichtungen

Bild 1

Bild 2

Bild 3

Bild 4

Berufspraktikum Erzieher/Erzieherin

Fachpraktischer Ausbildungsabschnitt (Berufspraktikum) in der Fachrichtung Sozialpädagogik

Ein Einstieg in das 3. (FS) bzw. 4. Ausbildungsjahr (EA) (Berufspraktikum) ist unter den folgenden Voraussetzungen möglich:

Aufnahmevoraussetzungen:

Die Berechtigung zur Aufnahme des fachpraktischen Ausbildungsjahres (Berufspraktikum) erfolgt durch:
• den erfolgreichen Abschluss der zweijährigen Fachschule für Sozialpädagogik oder
• den erfolgreichen Abschluss der Berufsabschlussprüfung des beruflichen Gymnasiums oder
• den erfolgreichen Abschluss der Externenprüfung/Nichtschülerprüfung

Beginn: in der Regel zum 01.08. eines jeden Jahres

Das Berufspraktikum ist an einer anerkannten sozialpädagogischen Einrichtung für die Fachrichtung Sozialpädagogik unter Anleitung einer Fachkraft mit Berufserfahrung abzuleisten. Berufspraktikant*innen wählen eine Ausbildungsstätte, welche von der Schulleitung bzw. der Abteilungsleitung als deren Beauftragte/r genehmigt wird.

Dazu schließen Sie – nach Genehmigung der Praxisstelle durch die Schule – einen Praktikantenvertrag mit dem Träger einer sozialpädagogischen Einrichtung ab.

Dauer:

Das Berufspraktikum dauert in der Regel zwölf Monate und endet mit einer Prüfung in Form eines Kolloquiums.

Auf Antrag an die Schulleitung kann das Berufspraktikum auch in Teilzeit mit mindestens der Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit absolviert werden, die Dauer des Berufspraktikums verlängert sich proportional.

Unterrichtsinhalte:

Während des Berufspraktikums finden etwa 160 – 200 Stunden ausbildungsbegleitender Unterricht in Seminarform statt (zum Teil in der Schule und zum Teil lernortverlagert). Die Seminare sind in Pflicht- und Wahlveranstaltungen unterteilt, die die unterschiedlichen Arbeitsfelder und Bereiche, sowie vielfältige Professionalisierungsinteressen berücksichtigen (z.B. Projektplanung, Team- und Elternarbeit, Bildungsdokumentation, Abenteuer- und Theaterpädagogik).

Sie werden im Sinne der Entwicklungsbegleitung während des Anerkennungsjahres durch eine Lehrkraft in der praktischen Arbeit betreut, beraten und im Hinblick auf ihre Professionalisierung und berufliche Weiterentwicklung beurteilt.

Vergütung:

Erfolgt durch den Arbeitgeber in der sozialpädagogischen Fachpraxis

und wird mit ca. 1.300 € pro Monat vergütet.

Wenn Sie Fragen zum Berufspraktikum haben, wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Ansprechpartnerin Frau Fischer. (claudia.fischer@hb-bk.de)

Kosten:

Fachliteratur, Material für die Praxis, Seminarfahrten

Auswertige Anfragen:

Ein Einstieg in das 3./4. Ausbildungsjahr (Berufspraktikum) ist unter den folgenden Voraussetzungen möglich:

Eingangsvoraussetzung: Bestandenes Fachschulexamen oder bestandene Nichtschülerprüfung/Externenprüfung (FS)

Bestandenes Abitur (EA) inkl. erster Teilprüfung der Berufsabschlussprüfung (EA)

  • Sie haben Ihr Examen (fachtheoretische Prüfung FS) bzw. das Abitur inkl. erster Teilprüfung der Berufsabschlussprüfung (EA) bereits an einem anderen Berufskolleg erfolgreich bestanden und müssen oder wollen für das Berufspraktikum oder dessen Wiederholung die Schule wechseln?
  • Sie haben Ihr Examen/Abitur (inkl. erster Teilprüfung) am HBB bestanden, danach eine längere Pause von mehr als einem Jahr gemacht und wollen nun für das 3./4. Ausbildungsjahr wieder bei uns einsteigen?
  • Sie haben eine Nichtschülerprüfung an einem anderen Berufskolleg erfolgreich abgelegt und möchten bei uns das Berufspraktikum absolvieren?
  • Dann bewerben Sie sich:

Kontakt und Bewerbung:

per E-Mail an:

claudia.fischer@hb-bk.de

oder per Post an:

Herwig-Blankertz-Berufskolleg
z.Hd. Frau Fischer
Campus Blumenthal 1
45665 Recklinghausen

oder in den Briefkasten am Gebäudeeingang einwerfen.

Einzureichende Bewerbungsunterlagen:

  • Motivationsschreiben
  • Lebenslauf + aktuelles Foto (computergeschrieben + datiert)
  • beglaubigte Zeugniskopie (Abschluss) inkl. Berechtigung BP-Eintritt

Stundentafel mit Unterrichtsverteilung:

Lernbereiche / FächerUnterrichtsstunden
Jahrgangsstufe1112
Fachrichtungsübergreifender Lernbereich
Deutsch/Kommunikation22
Naturwissenschaften22
Politik/Gesellschaftslehre20
Englisch22
Fachrichtungsbezogener Lernbereich:
Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln22
Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten33
Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern3 (1.HJ)2
Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten88
Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten22
Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren3 (2.HJ)2
Religionslehre/Religionspädagogik22
Sozialpädagogische Praxis9 Wo.7 Wo.
Projektarbeit02 + 2
Vertiefungsfächer
Vertiefung in einem Bildungsbereich30
Vertiefung eines Arbeitsfeldes/einer Zielgruppe03
Wahlfächer
Differenzierungsbereich: Mathematik*

* Das Fach Mathematik muss nicht belegt werden, wenn die Fachhochschulreife bereits erlangt wurde, bzw. kann nach dem ersten Halbjahr abgewählt werden, wenn auf den Erwerb der Fachhochschulreife verzichtet wird.

Direkter Kontakt Bildungsgang

Jana Aufderheide

Bildungsgangleitung

Sylvia Albers

Bereichsleitung
Herwig Blankertz Berufskolleg
Berufskolleg für Gesundheit und Soziales in Recklinghausen
Impressum
Datenschutz