Die Ausbildung zur Friseurin/ zum Friseur ist in ein anerkannter Ausbildungsberuf nach der Handwerksordnung (HwO). Die Ausbildung zum Friseur/ zur Friseurin dauert in der Regel drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildungsdauer jedoch verkürzt oder auch verlängert werden.
Die Ausbildung findet an zwei Lernorten parallel statt (duale Ausbildung). Theoretische Kenntnisse werden dabei in der Berufsschule, praktische Fertigkeiten im Ausbildungsbetrieb vermittelt.
Kennzeichen und Tätigkeitsfelder der Friseurin sind die Pflege der Haare und der Haut, sie beraten und führen pflegende sowie dekorative kosmetische Behandlungen der Haut und der Fingernägel durch. Sie erkennen Veränderungen von Haar, Haut und Nägeln und beraten über Ausgleichsmaßnahmen. Sie beherrschen verschiedene Haarschneide- und Formtechniken, farbverändernde Haarbehandlungen sowie die fachgerechte Auswahl und Anwendung von Präparaten. Kreativität und Interesse am wechselvollen Spiel der Mode tragen zu fundierter, typgerechter Kundenberatung bei.
Eine Aufnahme in diesen Bildungsgang erfordert die Vorlage des Ausbildungsnachweises (Ausbildungsvertrag) sowie die beglaubigte Abschrift des letzten Zeugnisses der allgemeinbildenden Schule, aus dem der erlangte Schulabschluss hervorgeht.
Am Herwig-Blankertz-Berufskolleg findet die theoretische Ausbildung in der Berufsschule an einem Berufsschultag statt (Ganztagsberufsschule in der gesunden Schule ). Kernelement dieser Beschulungsform ist die Zusammenfassung des Berufsschulunterrichts zu einem ausgedehnten Berufsschultag mit 10 Unterrichtsstunden (7,5 Zeitstunden).
Innerhalb eines Schuljahres werden darüber hinaus zwei Blockwochen mit je 40 Unterrichtsstunden durchgeführt. In diesen Blockwochen werden fachtheoretische Inhalte in erster Linie durch eigenständig durchzuführende Experimente vertiefend erarbeitet.
Bilder: Auszubildende bei der experimentellen Untersuchung von Haartönungen
Mit dem erfolgreichen Berufsschulabschluss wird zugleich ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss erworben.
Der Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) und der Erwerb der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe und der Erwerb der Fachhochschulreife werden ermöglicht.
Weiterbildungsmöglichkeiten
Der erfolgreiche Abschluss der Friseurausbildung mit dem Gesellenbrief bietet den Einstieg in zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten.
Eine Voraussetzung für den beruflichen Erfolg ist es, fachlich auf dem Laufenden zu bleiben und das eigene Fachwissen laufend zu ergänzen, zu vertiefen und an neue Entwicklungen anzupassen. Nicht nur die ständig wechselnden Haarmoden und Styling-Trends, auch neue Haarpflegetechniken und -mittel sowie neue kosmetische Produkte sind Herausforderungen, denen sich Friseure und Friseurinnen immer wieder neu stellen müssen.
Das Themenspektrum für eine fachliche Anpassungsweiterbildung ist breit und reicht von Frisiertechniken bis zu Kosmetik- und Haarpflegeprodukten.
Wer sich das Ziel gesetzt hat, beruflich voranzukommen, kann ebenso aus einer Palette an Angeboten zur Aufstiegsweiterbildung auswählen. Naheliegend ist es, die Prüfung zum Friseurmeister bzw. zur Friseurmeisterin, als Fachkaufmann/-frau in der Handwerkswirtschaft, als Betriebsassistent*in oder als Meisterassistent*in für Kosmetik im Friseurhandwerk abzulegen.
Friseure und Friseurinnen, die eine schulische Hochschulzugangsberechtigung besitzen, können studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Bereich Maskenbildnerei oder Bühnen- und Kostümbildner*in erwerben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist übrigens auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich.
Wer sich selbstständig machen möchte, kann z.B. einen eigenen Betrieb des Friseurhandwerks eröffnen. Hierfür ist in diesem zulassungspflichtigen Handwerk eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich.
Ausbildungsvergütung
Friseur*in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf, für den eine monatliche Ausbildungsvergütung gezahlt wird, deren Höhe tarifvertraglich festgelegt wird.
Ausbildungskosten
Die Ausbildung im Betrieb ist kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht Fahrtkosten und Kosten für auswärtige Unterbringung sowie Arbeitsmaterialien entstehen.
Förderungsmöglichkeiten
Über Förderungsmöglichkeiten für Auszubildende und Lehrgangsteilnehmer*innen beispielsweise nach dem Sozialgesetzbuch III (Arbeitsförderung) informiert die Agentur für Arbeit.
Der Unterricht gliedert sich in die Fächer des berufsbezogenen Lernbereiches:
Die ersten drei Fächer gliedern sich in Lernfelder, die in der nachfolgenden Tabelle näher beschrieben sind.
1. Ausbildungsjahr | ||||
Lernfeld 1 | Lernfeld 2 | Lernfeld 3 | Lernfeld 4 | Lernfeld 5 |
60 Stunden | 40 Stunden | 80 Stunden | 80 Stunden | 60 Stunden |
In Ausbildung und Beruf orientieren | Kundinnen/Kunden empfangen und betreuen | Haare und Kopfhaut pflegen | Frisuren empfehlen | Haare schneiden |
2. Ausbildungsjahr | ||||
Lernfeld 6 | Lernfeld 7 | Lernfeld 8 | Lernfeld 9 | |
60 Stunden | 60 Stunden | 80 Stunden | 80 Stunden | |
Frisuren erstellen | Haare dauerhaft umformen | Haare tönen | Haare färben und blondieren | |
3. Ausbildungsjahr | ||||
Lernfeld 10 | Lernfeld 11 | Lernfeld 12 | Lernfeld 13 | |
40 Stunden | 80 Stunden | 80 Stunden | 80 Stunden | |
Hände und Nägel pflegen und gestalten | Haut dekorativ gestalten | Betriebliche Prozesse mitgestalten | Komplexe Friseurdienstleistungen durchführen |
Die weiteren Fächer des berufsübergreifenden Lernbereiches sind: