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Gesundheit und Soziales

Fachoberschule Gesundheit und Soziales (FHR)

  • Bildungsgang
  • Aufnahmevoraussetzungen
  • Stundentafel
  • Praktikum
  • Abschluss/Berechtigungen
  • Formulare

In diesem zweijährigen Bildungsgang werden berufliche Kenntnisse und die Fachhochschulreife vermittelt.

In der Klasse 11 erfolgt ein einjähriges fachbezogenes Praktikum (vom 1. August bis zum 31. Juli des Folgejahres) im sozialpädagogischen oder pflegerischen Bereich, wodurch die Schüler*innen einen praktischen Einblick in berufliche Handlungsweisen erhalten. An 3,5 Wochentagen erfolgt die praktische Ausbildung in der Einrichtung. Ferner findet Unterricht (12 Stunden) an 1,5 Tagen in der Schule statt. Hier wird eine Verbindung zwischen Theorie und Praxis hergestellt.

Der Unterricht im zweiten Jahr (Klasse 12) erfolgt in Vollzeit. Für den Eintritt in die Jahrgangsstufe 12 ist die Versetzung erforderlich sowie das ordnungsgemäß durchgeführte und bescheinigte Jahrespraktikum.

In der Klasse 11 wird eine Profilbildung vorgenommen: Entsprechend der Praktikumserfahrung belegen die Schüler*innen entweder den Schwerpunkt Erziehungswissenschaften oder Gesundheitswissenschaften (siehe Stundentafel).

 

Ansprechpartnerin für den Bildungsgang:

Frau Kantner

 

Die Voraussetzung für die Aufnahme in den Bildungsgang ist ein Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife). Der „Qualifikationsvermerk“ ist für diesen Bildungsgang nicht erforderlich. Für die Anmeldung (unmittelbar nach der Zeugnisausgabe des ersten Schulhalbjahres im Januar/Februar) wird benötigt:

  • das Anmeldeformular
  • ein tabellarischer Lebenslauf,
  • eine Fotokopie des Halbjahreszeugnisses.

Die Stundentafel sieht folgende Unterrichtsfächer vor:

Lernbereiche / FächerUnterrichtsstunden
Jahrgangsstufe1112
I Berufsbezogener Lernbereich
Erziehungswissenschaften3/1*4/2*
Gesundheitswissenschaften3/1*4/2*
Soziologie2
Mathematik24
Biologie2
Informatik2
Wirtschaftslehre2
Englisch24
II Berufsübergreifender Lernbereich
Deutsch/Kommunikation24
Religionslehre12
Sport/Gesundheitsförderung2
Politik/Gesellschaftslehre12
III Differenzierungsbereich
Medienerziehung2
Gesamtstundenzahl:1234

* abhängig von der Profilbildung

Das Praktikum kann in Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens abgeleistet werden, soweit diese Stellen zur Mitarbeit von Praktikantinnen und Praktikanten geeignet sind und die Anleitung durch eine Fachkraft sichergestellt ist.

Eine Praktikumsstelle wird selbst gesucht und muss bis zum 1.6. des Jahres nachgewiesen werden. Die Schülerinnen und Schüler erhalten einen Praktikumsvertrag von der Schule in dreifacher Ausfertigung.

Als geeignete Praktikumsstellen gelten z.B.:

  • Tageseinrichtungen für Kinder,
  • Kinderheime,
  • Erholungsheime für Kinder,
  • Spielplätze unter pädagogischer Anleitung,
  • Häuser der offenen Tür,
  • Jugendzentren,
  • Tageseinrichtungen für Behinderte,
  • Heime für Behinderte,
  • ambulante Familien- und Krankenpflege,
  • Altenheime,
  • Altentagesstätten und
  • Krankenhäuser.

Die Praktikumsstellen müssen aus dem Kreis Recklinghausen sein.

Es wird darauf hingewiesen, dass Arztpraxen sowie Praxen für Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie als Praktikumsstellen nicht geeignet sind.

Mit dem erfolgreichen Beenden des Bildungsganges wird die volle Fachhochschulreife erlangt. Der Bildungsgang berechtigt zum:

  • Studium an einer Fachhochschule und entsprechenden Studiengängen an Universitäten,
  • Besuch des Bildungsganges „Fachschule für Sozialpädagogik (Erzieher/Erzieherin)“
  • Ausbildungen in den Bereichen Gesundheit und Soziales wie Krankenpflege, Physiotherapie, Logopädie etc.,
  • ermöglicht den Eintritt in die Klasse 12 des beruflichen Gymnasiums an unserer Schule.
  • Die 2. Fremdsprache “Spanisch” wird in Jahrgangsstufe 12 angeboten.
Direkter Kontakt Bildungsgang

Stefanie Kantner

kommissarische Bildungsgangleitung

Kerstin Stallmann

Bereichsleitung
Herwig Blankertz Berufskolleg
Berufskolleg für Gesundheit und Soziales in Recklinghausen
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