In dem zweijährigen vollzeitschulischen Bildungsgang sollen die Schüler*innen umfassende berufliche, gesellschaftliche und personale Handlungskompetenzen entwickeln – für die Ausübung ihres Berufs und für ein selbstbestimmtes und gesellschaftlich verantwortliches Handeln.
Nach zwei Schuljahren können die Absolvent*innen mehrere Qualifikationen im beruflichen und schulischen Bereich erwerben:
Berufsabschluss nach Landesrecht “staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in”
Aufnahmevoraussetzungen:
mindestens Erster Schulabschluss (empfohlen: Erweiterter Erster Schulabschluss)
Anmeldung und Kontakt:
Für die schriftliche Anmeldung im Februar werden benötigt:
Ansprechpartnerin für den Bildungsgang:
Frau Schwulst
Das Tätigkeitsfeld von Kinderpfleger*innen umfasst im Wesentlichen die Betreuung und Begleitung von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren. Sie arbeiten überwiegend in Tageseinrichtungen für Kinder (Kitas) oder in der Kindertagespflege. In den Kitas wirken sie unter Anleitung bei der Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder mit und unterstützen die sozialpädagogischen Fachkräfte in ihrer Arbeit. In der Kindertagespflege, d.h. als Tagesmutter/-vater oder in einem ‘Tagesnest’, arbeiten sie eigenverantwortlich und in Kooperation mit der Jugendhilfe.
Die abgeschlossene Ausbildung zur staatlich geprüften Kinderpfleger*in stellt darüber hinaus auch eine Voraussetzung für weitere, darauf aufbauende Berufsausbildungen dar, z.B. zum/zur Erzieher/in.
Der Bildungsgang ist in drei Lernbereiche gegliedert: den berufsbezogenen Lernbereich, den berufsübergreifenden Lernbereich und den Differenzierungsbereich.
Die Stundentafel sieht dafür folgende Unterrichtsfächer vor:
Lernbereiche / Fächer | Unterrichtsstunden | |
---|---|---|
1. Jahr | 2. Jahr | |
I Berufsbezogener Lernbereich | ||
Sozialpädagogik | 10 | 8 |
Gesundheitsförderung u. Pflege | 9 | 8 |
Arbeitsorganisation und Recht | 1 | 3 |
Mathematik | 2 | 2 |
Englisch | 2 | 2 |
II Berufsübergreifender Lernbereich | ||
Deutsch/Kommunikation | 3 | 3 |
Religionslehre | 1 | 2 |
Sport/Gesundheitsförderung | 2 | 2 |
Politik/Gesellschaftslehre | 1 | 1 |
III Differenzierungsbereich | ||
Musik | 2 | 2 |
Gestalten | 2 | 2 |
Gesamtstundenzahl: | 35 | 35 |
Der Bildungsgang ist durch eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis in allen Fächern gekennzeichnet. Der fachpraktische Unterricht ist fester Bestandteil der bereichsspezifischen Fächer “Sozialpädagogik”, “Gesundheitsförderung und Pflege” sowie “Arbeitsorganisation und Recht”: die Schülerinnen und Schüler bearbeiten hier unterschiedliche Lernsituationen, welche sich an den praktischen Aufgaben und Anforderungen des Berufs orientieren, und entwickeln dadurch zunehmend Erfahrung und Sicherheit im professionellen pädagogischen und pflegerischen Handeln.
Insgesamt sind 16 Wochen Praktikum in die Ausbildung integriert (8 Wochen pro Schuljahr).
Die Schüler/innen absolvieren verschiedene Praktika an unterschiedlichen Praktikumsorten: in Familien, in der Kindertagespflege und in Tageseinrichtungen für Kinder. Die Praktika werden in zeitlichen Blöcken von bis zu 4 Wochen durchgeführt. Im 1. Ausbildungsjahr ist das Praktikum teilweise auch als wöchentliches Tagespraktikum organisiert, das heißt, die Schüler*innen haben an einem festen Wochentag keinen Unterricht in der Schule, sondern arbeiten an diesem Tag regelmäßig in ihrer Praktikumsstelle.
Mit dem Berufsabschluss “staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in” können die Absolvent*innen direkt in den Beruf einsteigen.
Die Verbindung von Berufsabschluss und Mittlerem Schulabschluss (Fachoberschulreife / FOR) ermöglicht es den Absolvent/innen darüber hinaus, weitere Qualifikationen und Berufsabschlüsse zu erwerben, z.B. in folgenden Bildungsgängen: